Institut für Europarecht

Das Institut wurde 1990 als Forschungsinstitut für Europarecht gegründet und ist seit der Neuorganisation der Universitäten 1999 ein eigenständiges Institut. In der Lehre deckt das Institut das institutionelle und materielle Europarecht ab; Forschungsschwerpunkte des Instituts sind Verfassungsfragen der Europäischen Integration, der Grundrechtsschutz und das Recht des Auswärtigen Handelns der Union.