Lehrveranstaltung: Europarecht
In der Vorlesung "Europarecht" werden einerseits die bereits im ersten Abschnitt erworbenen Kenntnisse im institutionellen Europarecht vertieft. Andererseits erfolgt eine Einführung in die Grundlagen des materiellen Europarechts (allgemeine Lehren der Grundfreiheiten sowie die Grundzüge und innere Logik des Wettbewerbs- und Beihilfenrechts).
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung:
- kennst du die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für das Handeln der Union und der einzelnen Institutionen,
- hast du ein Verständnis für die Grundfreiheiten und das Wettbewerbsrecht,
- und bist in der Lage europarechtliche Fälle selbstständig zu lösen.
Aktuelle Prüfungsinformationen zur VO Europarecht
Vergangene Vorlesungsprüfungen
Du möchtest wissen, wie eine Prüfung der Lehrveranstaltung "Europarecht" aussieht? Hier findest du Beispiele aus dem letzten Jahr:
Prüfungsanmeldung
Bitte beachte, dass für die Teilnahme an einer VO-Prüfung eine individuelle Prüfungsanmeldung über UGO – unabhängig von der Anmeldung zur Vorlesung – notwendig ist! Eine Anmeldung über die Studo-App alleine ist ebenso nicht ausreichend.
Nachträgliche Anmeldungen zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht vorgenommen. Für Prüfungsabmeldungen nach dem Fristende kontaktieren Sie bitte europarecht(at)uni-graz.at.
Prüfungsvorbereitung
Wir empfehlen vor der Prüfung die Lehrveranstaltung „UE Prüfungsvorbereitung zur VO Europarecht“ zu besuchen. Die aktuellen Termine hierzu sind auf Uni Graz Online zu finden. Dort kannst du dich auch zu dieser Lehrveranstaltung anmelden.
Detaillierte Prüfungsinformationen
In dem hier abrufbaren Dokument findest du detaillierte Prüfungsinformationen zur Stoffabgrenzung, den empfohlenen Studienunterlagen, der Prüfungsdauer sowie zum Prüfungsmodus und weitere Hinweise.
Sekundärrechtsakt
Wir haben erfahren, dass der Sekundärrechtsakt bei der ÖH vergriffen ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die darin enthaltenen Rechtsakte nicht prüfungsrelevant wären (Richtlinie 2004/38/EG, Verordnung (EU) Nr. 492/2011, Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Verordnung (EG) Nr. 1/2003, Verordnung (EG) Nr. 139/2004, Verordnung (EU) 2015/1589). Wir werden daher bei der Prüfung, sofern dies notwendig sein sollte, die prüfungsrelevanten Sekundärrechtsakte zur Verfügung stellen. Ausgedruckte Materialien sind also weiterhin nicht zulässig.
Erlaubte Hilfsmittel
Für die Prüfung darfst du den Kodex "Europarecht" verwenden. Darin sind erlaubt: Unterstreichungen sowie farbliche Markierungen (zB mit einem Textmarker); Post-Its (in unbegrenzter Zahl); sowie ausschließlich Normenverweise. Weitere schriftliche Ergänzungen, Kommentierungen und/oder das Hinzufügen von Begriffen sind nicht erlaubt. Großflächige Täuschungsversuche werden mit der Abnahme des Kodex geahndet.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen zu Prüfungsantritten bei Univ.-Prof. MMag. Dr. Paul Gragl (Wintersemester): Vorlesungshandbuch und Stoffumfang
Weitere Informationen zu Prüfungsantritten bei Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz (Sommersemester): siehe Moodle
Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an europarecht(at)uni-graz.at wenden.
Einzelanfragen an Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz oder Univ.-Prof. MMag. Dr. Paul Gragl zu den oben genannten Punkten können jeodch nicht berücksichtigt werden.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz