Institutsleiter Hans-Peter Folz
Seit 1995 ist Österreich Mitglied in der Europäischen Union. Die Frage, wie sich das Unionsrecht weiterentwickelt und was das für Österreich bedeutet, beschäftigt das Institut für Europarecht der Universität Graz allerdings bereits seit 1990.
Die Bedeutung des Unionsrechts hat im Verlauf der Zeit dabei sowohl für das Studium der Rechtswissenschaften als auch in der Praxis immens zugenommen. Tatsächlich gibt es heute kaum mehr Themenfelder, die ohne Bezug zum Unionsrecht auskommen. Dementsprechend ist auch die Auseinandersetzung am Institut für Europarecht mit den verfassungsrechtlichen Strukturen sowie dem Wesen des Unionsrechts, seiner Entstehung und seinen Wirkungen für sowohl Mitgliedstaaten als auch Individuen von zentraler Bedeutung für die rechtwissenschaftliche Ausbildung und das allgemeine juristische Verständnis.
Das Institut für Europarecht hat in diesem Sinne seit seinem Beginn nicht nur einen starken Fokus auf die Lehre und die praktische Vermittlung der Bedeutung des Unionsrechts gelegt, sondern zugleich auch immer schon einen starken forschungsgeleitendem Ansatz verfolgt. Die zentralen Themenfelder dieser Auseinandersetzung liegen dabei auf den großen Verfassungsfragen der Europäischen Integration, der Entwicklung des Europäischen Grundrechtsschutzes sowie der Frage, wie die Beziehungen der Union zur übrigen Welt gestaltet werden können.
Du möchtest noch mehr über das Institut für Europarecht erfahren? Unseren letzten Institutsbericht findest du hier.
Unsere Mitarbeiter:innen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz