Wer mit smarten Brillen aufzeichnet, muss sich an strenge Vorgaben im Datenschutzrecht halten - besonders in der Öffentlichkeit.
Nicole Gosch, Universitätsassistentin am Institut für Europarecht, erklärt in ihrem Artikel, was bei der Nutzung von Smartglasses datenschutzrechtlich gilt, und weist vor allem darauf hin, dass bereits die Anfertigung eines Fotos eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen und den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auslösen kann. Was das für den/die Einzelne/n bedeutet, liest man hier: