Die Veranstaltung vermittelt eine praxisorientierte und zugleich systematische Aufbereitung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art 267 AEUV. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Vorabentscheidungsverfahren in anwaltlicher Vertretung, gerichtlicher Entscheidungsfindung und Rechtsmittelpraxis konkret genutzt werden können. Behandelt werden Zweck und Funktion des Verfahrens, das Verhältnis zwischen nationalen Gerichten und EuGH, Entscheidungserheblichkeit und Vorlagepflicht, die Formulierung geeigneter Vorlagefragen sowie Chancen und Risiken einer Vorlageanregung im laufenden Verfahren.
Aus gerichtlicher Sicht werden Vorlagebeschluss, Verfahrensstand, Bindungswirkung und Umsetzung im Ausgangsverfahren beleuchtet; aus anwaltlicher Sicht stehen strategische Überlegungen, unionsrechtliche Argumentation in Schriftsätzen und Rechtsmitteln sowie die Kommunikation mit Gericht und Mandantschaft im Fokus. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Take-aways für Schriftsätze, Verhandlungen und Rechtsmittel.
VORTRAGENDE:
Mag. Alexander Brenneis: Rechtsanwalt und Partner bei Eisenberger Rechtsanwälte, Graz; Schwerpunkt ua EU- und Verfassungsrecht sowie Verfahren vor VfGH, VwGH, EuG und EuGH, an zahlreichen EuG- und EuGH-Verfahren beteiligt
Maga. Drin. Eva Radlgruber: Richterin am Landesverwaltungsgericht Steiermark, davor Universitätsassistentin am Institut für Europarecht
der Universität Graz; im Evidenzbüro mit den Vorabentscheidungsverfahren des LVwG Steiermark befasst
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr: Vizepräsident des OGH i. R.; langjähriger Hofrat und Senatspräsident sowie Leiter des Evidenzbüros desOGH; Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht und seit 2025 Richter am Fürstlichen Obersten Gerichtshof Liechtenstein.