Was sind die Chancen und Risiken eines Vorabentscheidungsverfahrens aus Mandantensicht? Warum legen österreichische Gerichte so häufig dem EuGH vor? Was bedenken RichterInnen bei der Formulierung einer Vorlagefrage?
All diese und viele weitere spannende Fragen, die sich in der Praxis im Zusammenhang mit dem in Art 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH stellen, wurden im Rahmen der ODE-Veranstaltung am 22.10.2026 unter dem Titel „Vorabentscheidungsverfahren richtig nutzen: aus Sicht von Anwaltschaft und Gericht“ in den Vorträgen von Mag. Alexander Brenneis, Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Eisenberger, Mag.a Dr.in Eva Radlgruber, Richterin des LVwG Steiermark, Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias Neumayr, Universitätsprofessor und Vizepräsident des OGH i.R. und Richter am Fürstlichen Obersten Gerichtshof Liechtenstein, besprochen und in der anschließenden Podiumsdiskussion diskutiert.
Ganz im Sinne der Zielsetzung der ODE-Vortragsreihe, eine Gelegenheit zum lebendigen Diskurs von ExpertInnen aus Praxis und Wissenschaft im Bereich des Europarechts zu bieten, waren neben den Vortragenden Univ.-Prof.in DDr.in MMag.a Kathrin Bayer, Rechtsanwältin und Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Eisenberger und Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz sowie Univ.-Prof. MMag. Dr. Paul Gragl und Assoz. Prof. Mag. Dr. Lorin-Johannes Wagner, beide vom Institut für Europarecht der Universität Graz, Teil des Podiums, das den Fragen des Publikums offenstand.
Das ist es aber noch nicht gewesen zum Vorabentscheidungsverfahren: Am 21.1.2027 folgt die nächste ODE-Veranstaltung: „Vorabentscheidungsverfahren: EuGH und Mitgliedstaat im Verfahren“ im ReSoWi-Zentrum der Universität Graz, Universitätsstraße 15, 8010 Graz, SZ 15.21. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!